Budokan Linz e.V. | ![]() |
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Shotokan Karate seit 1987 | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Sie wollen Mitglied werden? Gerne! Das
Formular zur Anmeldung im Verein finden Sie *hier* als pdf-Datein zum Download.
Die
Jahreshauptversammlung des Budokan Linz e.V. vom 19.04.2009 hat mit
sofortiger Wirkung
folgende Beitragssätze beschlossen:
Hinzu kommt ein Jahresbeitrag für den Deutschen Karateverband (DKV). Dieser beträgt ab dem 01.01.2025:
Zusätzlich müssen für die Erstausstellung eines Karatepasses einmalig 10,00 Euro gezahlt werden.
Daraus ergibt sich folgende Beitragstabelle (bei halbjährlicher Zahlung wird der Verbandsbeitrag im Januar mit abgebucht):
Sind mehrere Angehörige einer Familie im steuerrechtlichen Sinne Mitglieder von Budokan Linz e.V., so zahlt nur das älteste Mitglied bzw. das Mitglied mit dem höchsten Vereinsbeitrag den vollen Beitragssatz. Alle anderen Familienmitglieder zahlen jeweils 50% ihres Beitrages. Der jährliche Verbandsbeitrag bleibt von dieser Regelung unberührt. Der
Besitz des Karatepasses ist vom Verband vorgeschrieben. Ohne gültigen Pass
ist keine Prüfung und kein Besuch von Lehrgängen möglich. Bei
Erstanmeldungen also mit dem Anmeldeformular immer ein Passbild mit
abgeben und die einmalige Passgebühr von 10,00 Euro wird zusammen mit dem Beitrag abgebucht!
Kündigung der Mitgliedschaft Gemäß § 3 Abs.2 der Vereinssatzung ist eine Kündigung der Mitgliedschaft unabhängig von der Zahlungsweise (jährlich/ halbjährlich) zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.06. und 31.12.) unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich. Die Kündigung richtet sich in schriftlicher Form an den 1. Vorsitzender.
Probleme bei der Kündigung Sollten sich aus irgendeinem
Grund Probleme bei der Zahlung ergeben (z.B. Konto nicht ausreichend
gedeckt, Höhe des Beitrages unklar, Fragen zum Beitrag, ...) bitten wir Sie, NICHT einfach den abgebuchten Betrag ohne Rückfrage zurückzubuchen,
sondern mit dem Schatzmeister Ulrich Weißenfels Kontakt aufzunehmen (unter schatzmeister [at] budokan-linz.com). Sind Sie der
Ansicht, dass ein Betrag fehlerhaft abgebucht wurde, bitten wir zudem um
einen schriftlichen Nachweis des abgebuchten Betrages (Kontoauszug etc.). Wir behalten uns vor, Mitgliedern, die Beiträge ohne Kontaktaufnahme zurückbuchen und keine gültige Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer hinterlegt haben, die Mitgliedschaft zu entziehen.
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