SATZUNG

   
     
 
     
             
     

Auszug aus der Satzung des Budokan Linz e.V.  – Paragraph 3
(bzgl. Mitgliedschaft)
 

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.
     

  2. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.
    Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig!
     

  3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden
     

    1. wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins,

    2. wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung,

    3. wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder grob unsportlichen Verhaltens,

    4. wegen unehrenhafter Handlungen.

    5.  

Anmerkung: Ein schwerer Verstoß gegen die Interessen des Vereins im Sinne des § 3, Abs. 3, c) kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Vereinsmitglied vorsätzlich und/oder schuldhaft eine Schlägerei beginnt oder provoziert.

 

     
             
   

 

 

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